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Gesundheitsrechtler: „Transplantations­recht neu regeln“

Frankfurt/M. – Das deutsche Organ-Transplantationsrecht muss nach Ansicht des Kölner Gesundheitsrechtlers Wolfram Höfling grundsätzlich neu geregelt werden. Es enthalte elementare Konstruktionsfehler und verfassungsrechtlich „hochbedenkliche Strukturen“, sagte Höfling der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Donnerstag. Der Gesetzgeber habe die Entscheidungsprozesse weitgehend an private Akteure delegiert und verweigere eine angemessene Regulierung, sagte Höfling.

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