Interdisziplinäre Transplantationskonferenzen für Aufnahme in die Warteliste jetzt verbindlich
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Allgemeinen Grundsätze für die Aufnahme in die Warteliste zur Organtransplantation in ihren Richtlinien verändert. Die Veränderungen gelten also für alle Organe und werden den Richtlinien für einzelne Organe jeweils vorangestellt.