Interdisziplinäre Transplantations­konferenzen für Aufnahme in die Warteliste jetzt verbindlich

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Allgemeinen Grundsätze für die Aufna­hme in die Warteliste zur Organtransplantation in ihren Richtlinien verändert. Die Veränderungen gelten also für alle Organe und werden den Richtlinien für einzelne Organe jeweils vorangestellt.

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Hi :)