G-BA klärt Leistungspflicht der GKV bei ambulanter MRSA-Sanierungsbehandlung
Eine ambulante Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) kann unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Dies stellte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit einem entsprechenden Beschluss am Donnerstag in Berlin fest.