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  • SPD-Abgeordneter macht Druck bei Neuregelung der Suizidbeihilfe

Selbsthilfeförderung auf dem richtigen Weg

Seit dem Jahr 2000 werden die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber angehalten, für die Förderung von Selbsthilfegruppen pro Mitglied 0,52 Euro - insgesamt immerhin etwa 35 Millionen Euro - bereitzustellen.

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