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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Erstfassung der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. März 2013 die neue Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV-RL) beschlossen. Der Gesetzgeber hatte mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die bislang in § 116b SGB V geregelte ambulante Behandlung im Krankenhaus durch einen neuen Versorgungsbereich, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ersetzt. Damit wurde das Leistungsspektrum auch für Vertragsärzte geöffnet. Die neue Richtlinie legt nun für entsprechend zugelassene Kliniken und Praxen grundsätzlich einheitliche Anforderungen fest. Sie regelt die Anforderungen an Diagnostik und Therapie bei der Behandlung schwerer Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltener Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen sowie an hochspezialisierte Leistungen.

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