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Stiftung Organtransplantation bleibt privatrechtlich organisiert

Für die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wird das 2013 zum Jahr der Strukturveränderungen. Unter rein staatliche Aufsicht wird sie jedoch nicht gestellt. „Die Stiftung als solche bleibt – vorbehaltlich der noch erforderlichen Genehmigung der Satzung durch die Stiftungsaufsicht – privatrechtlich, gewährleistet aber die Einbindung der Stiftungsarbeit in öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen und deren Einhaltung", stellte der für ein Jahr bestellte, neue hauptamtliche DSO-Vorstand für Restrukturierung, Rainer Hess, heute in Berlin klar. Durch Umstrukturierungen hieße es jetzt, das Ver­trauen in die Organspende stärken und sich gleichzeitig neuen Aufgaben stellen.

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