BSG-Urteil: Kassenpatienten dürfen Reha-Klinik nicht frei wählen

Krankenkassen müssen die teurere Reha-Klinik auf Wunsch des Patienten nicht bezahlen. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden. Problematisch wird es demnach, wenn die Klinik der Wahl einen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat. Für die medizinische Rehabilitation können sich gesetzlich Krankenversicherte ihre Klinik nicht frei auswählen. Selbst wenn Patienten bereit sind, Mehrkosten aus eigener Tasche zu zahlen, bleiben zahlreiche Einrichtungen außen vor. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12 R).

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