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Was die neuen Änderungen des Transplantations­gesetzes für die Transplantations­medizin bedeuten

Das deutsche Transplantationsgesetz soll um einen Straftatbestand erweitert werden: Manipulationen an Daten von Wartepatienten oder andere bewusste Verstöße gegen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation sollen künftig mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Der Gesetzgeber ist Ende der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag aufgefordert worden, das Transplanta­tionsgesetz – es war erst im Juli 2012 novelliert worden, 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten – ein weiteres Mal zu ändern.

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