Was die neuen Änderungen des Transplantationsgesetzes für die Transplantationsmedizin bedeuten
Das deutsche Transplantationsgesetz soll um einen Straftatbestand erweitert werden: Manipulationen an Daten von Wartepatienten oder andere bewusste Verstöße gegen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation sollen künftig mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Der Gesetzgeber ist Ende der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag aufgefordert worden, das Transplantationsgesetz – es war erst im Juli 2012 novelliert worden, 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten – ein weiteres Mal zu ändern.