Angeklagter im Transplantations­prozess: „Schicksalshaft tödlicher Verlauf“

Göttingen – Im Strafverfahren gegen einen 46jährigen Transplantationschirurgen stehen in dieser Woche die so genannten Indikationsfälle im Mittelpunkt. Der Vorwurf: Drei Patienten soll der Chirurg Lebern transplantiert haben, obwohl zum Zeitpunkt der Operation die Indikation nicht gegeben gewesen sei und die Risiken den Nutzen für die Organempfänger überwogen haben soll. Die Patienten starben postoperativ. Von einem „schicksalshaften Verlauf“ sprach der Angeklagte, der am neunten Verhandlungstag wie bei den vorangegangenen Prozessterminen ausführlich Stellung nahm. Um „Körperverletzung mit Todesfolge“ handele es sich, meint die Staatsanwaltschaft.

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