Intensiv- und Notfallmediziner: Stellungnahme zur Hirntoddefinition

Berlin ­– Organe dürfen nur transplantiert werden, wenn der Hirntod eines möglichen Organspenders eindeutig festgestellt wurde. Da jedoch viele Menschen eine falsche Vorstellung vom Hirntod hätten und verunsichert seien, hat sich die Deutsche Inter­disziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) entschlossen, das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere zur Feststellung des Hirntodes genauer zu erläutern.

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