Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juni 2013 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Beschluss zu I. tritt sofort, die Änderungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse nach II. treten zum 1. Januar 2014 in Kraft:
Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse: Änderung