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40.000 Euro für MRSA-Infektion Bei groben Verstößen gegen Hygienevorschriften kehrt sich die Beweislast um.

KÖLN. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat einem Patienten ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zugesprochen, weil er sich in einer Klinik mit MRSA-Keimen infiziert hatte. Ursache für die Infektion war nach Überzeugung des Gerichts eine Verletzung der Hygienevorschriften. Der Mann war 2008 wegen einer Tinnitus-Behandlung im Krankenhaus. Dabei erhielt er Infusionen über eine Venenverweilkanüle am linken Arm. Am sechsten Tag des Krankenhausaufenthaltes kam es zu einer zunehmenden Schwellung und Rötung am linken Arm. Eine später angelegte Blutkultur ergab eine Infizierung mit multiresistenten Staphylokokken. Der Patient litt in Folge an einer Spondylodiszitis und einem Abszess in der Lendenwirbelsäule, der neurochirurgisch versorgt werden musste.

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