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Rechtsstreit um Aufnahme auf die Warteliste für ein Herz endet mit vorläufigem Vergleich

Gießen – Am Landgericht Gießen ist es zwischen den Eltern eines fast zweijährigen schwer herzkranken Jungen und dem Universitätsklinikum Gießen/Marburg (UKGM) zu einem vorläufigen Vergleich gekommen: Innerhalb von vier Wochen muss eine neue Klinik für das Kind gefunden werden, die bereit ist, es auf die Warteliste für eine Herztransplantation setzen zu lassen und ihm bei passenden Organangebot ein Herz zu transplantieren.

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