Ethikrat plädiert für Hirntod als Kriterium für die Organentnahme
Berlin – Der Deutsche Ethikrat hat sich heute einstimmig für die Feststellung des Hirntods als Voraussetzung für eine postmortale Organspende ausgesprochen. Allein ein Herz-Kreislauf-Stillstand genüge nicht als Entnahmekriterium. Dies geht aus seiner jetzt in Berlin vorgestellten 170 Seiten umfassenden Stellungnahme „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“ hervor.