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Ethikrat plädiert für Hirntod als Kriterium für die Organentnahme

Berlin – Der Deutsche Ethikrat hat sich heute einstimmig für die Feststellung des Hirn­tods als Voraussetzung für eine postmortale Organspende ausgesprochen. Allein ein Herz-Kreislauf-Stillstand genüge nicht als Entnahmekriterium. Dies geht aus seiner jetzt in Berlin vorgestellten 170 Seiten umfassenden Stellungnahme „Hirntod und Entschei­dung zur Organspende“ hervor.

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