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Substitutionsausschluss: Zweite Tranche von Arzneimitteln gelistet

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die zweite Tranche der Arzneimittel festgelegt, die von den Apotheken generell nicht durch ein wirkstoffgleiches Produkt ersetzt werden dürfen. Der G-BA hat mit Beschluss vom 18. September 2014 erstmals über Arzneimittel zur Aufnahme in die sogenannte Substitutionsausschlussliste beschlossen.

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