• Home
  • Suchen & Finden
  • Newsticker
  • Kein Schadensersatz wegen ungenügender Aufklärung über Nierenspende

Kein Schadensersatz wegen ungenügender Aufklärung über Nierenspende

Hamm – Die ungenügende Aufklärung über eine Lebendnierenspende durch eine Klinik begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. In dem Revisions­verfahren bestätigte es ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Essen (Az 3 U 6/16). weiter ...
Hi :)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.