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  • Konzentration der Onlineapotheken – Wer gehört zu wem?

Kein Schadensersatz wegen ungenügender Aufklärung über Nierenspende

Hamm – Die ungenügende Aufklärung über eine Lebendnierenspende durch eine Klinik begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. In dem Revisions­verfahren bestätigte es ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Essen (Az 3 U 6/16). weiter ...
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