Hamm – Die ungenügende Aufklärung über eine Lebendnierenspende durch eine Klinik begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. In dem Revisionsverfahren bestätigte es ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Essen (Az 3 U 6/16). weiter ...