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Gerichts­entscheidungen zeigen Lücken bei Ausschreibungen im Heil- und Hilfsmittelgesetz

Berlin – Im März hatte das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde die Barmer und die DAK-Gesundheit per Bescheid verpflichtet, ihre geplante Ausschreibung zu Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung aufzuheben und es den Krankenkassen untersagt, Zuschläge zu vergeben. Sowohl die Barmer als auch die DAK-Gesundheit leiteten daraufhin rechtliche Schritte ein. Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg gab jetzt der DAK-Gesundheit in einem Eilentscheid recht [...]; das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschied gegen die Barmer [...]. weiter ...

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