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Bundesgerichtshof stellt hohe Anforderungen an Aufklärung vor Lebendorganspende

Karlsruhe/Essen – Vor einer Lebendorganspende müssen Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) umfassend über alle Risiken aufklären. Bei mangelhafter Aufklärung haben Patienten, die gesundheitliche Schäden davontragen, Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung, entschied der BGH [am 29.01.2019] in Karlsruhe in zwei Fällen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (Az.: VI ZR 318/17 und VI ZR 495/16). weiter ...
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