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Mediziner gegen behördliche Abgabe von Tötungsmitteln

Berlin – Bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages sprachen sich Experten mehrheitlich dagegen aus, schwer kranken Patienten auf ihren Wunsch ein tödlich wirkendes Arzneimittel zu überlassen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang März 2017 entschieden, dass „der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung mit dem Zweck des Gesetzes ausnahmsweise vereinbar ist, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet.“ Konkret solle das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entsprechende Arzneimittel auf Antrag herausgeben. Insbesondere Vertreter der Ärzteschaft kritisierten dieses Urteil bei der Anhörung. weiter ...

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