Impfung gegen Herpes zoster wird Kassenleistung

Berlin – Die Impfung gegen Herpes zoster – mit einem seit Mai 2018 in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff – wird künftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss [Anfang März 2019], die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen. weiter ...

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