Substitutionsausschluss für retardierte Tacrolimus-Kapseln

Tacrolimus-Kapseln gehören zu den Wirkstoffen, die von Anfang an ihren Platz in Anlage VII Teil B der Arzneimittelrichtlinie [...] hatten. Die erste Tranche dieser [...] Liste trat im Dezember 2014 in Kraft. Seitdem wurde sie mehrfach ergänzt. Und [mit Gültigkeit ab 15.06.2019] um die retardierte Variante der Tracrolimus-Kapseln. Denn auch die retardierte Variante erfüllt nach Ansicht des G-BA die „Kriterien für den Ausschluss einer Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel“, wie man in den tragenden Gründen zum Beschluss nachlesen kann. weiter ...
Hi :)