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  • Wir haben 22 Jahre auf Zustimmungslösung und Information gesetzt – es hat nicht gereicht!

Keine Suizidmittel ohne Notlage

Leipzig – Ohne eine krankheitsbedingte Notlage besteht nach einem Urteil des Bun­desverwaltungsgerichts kein Anspruch auf Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung. Die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zu diesem Zweck sei grundsätzlich ausgeschlossen, entschied das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig heute. Es wies damit die Klage eines Ehepaars ab, das eine tödliche Dosis eines solchen Mittels bekommen wollte (Az.: BVerwG 3 C 6.17). weiter ...
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