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  • Zahl der Q-Fiebererkrankungen im Zollernalbkreis wächst

Keine Suizidmittel ohne Notlage

Leipzig – Ohne eine krankheitsbedingte Notlage besteht nach einem Urteil des Bun­desverwaltungsgerichts kein Anspruch auf Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung. Die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zu diesem Zweck sei grundsätzlich ausgeschlossen, entschied das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig heute. Es wies damit die Klage eines Ehepaars ab, das eine tödliche Dosis eines solchen Mittels bekommen wollte (Az.: BVerwG 3 C 6.17). weiter ...
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