Leipzig – Ohne eine krankheitsbedingte Notlage besteht nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kein Anspruch auf Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung. Die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zu diesem Zweck sei grundsätzlich ausgeschlossen, entschied das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig heute. Es wies damit die Klage eines Ehepaars ab, das eine tödliche Dosis eines solchen Mittels bekommen wollte (Az.: BVerwG 3 C 6.17). weiter ...