Mindestmengenregelung ist bei Nierentransplantation widersinnig
Am 3. Juni meldete die Bertelsmann-Stiftung, dass fast 40% der Krankenhäuser die Mindestmengenregelung für schwere, planbare Operationen nicht einhalten [1], was ein hohes Medieninteresse erzeugte. Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) möchte diesen Anlass nutzen, um erneut auf die Widersinnigkeit und Unzulänglichkeit der Mindestmengenregelung bei der Nierentransplantation hinzuweisen. Sie entbehrt jeder Berechtigung und führt dazu, dass Fehlanreize gesetzt werden: Quantität, nicht Qualität wird belohnt! „Es ist höchste Zeit, diese fehlerhafte Regelung aufzuheben.“ weiter ...