Patientenverfügungen in Bezug auf Organ- und Gewebespende oft missverständlich
Rostock – Viele Patientenverfügungen sind bei den Themen Organ- oder Gewebespende unklar formuliert, was zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Darauf hat die gemeinnützige Gesellschaft für Transplantationsmedizin Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen und mit der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern und dem Notar Albert Block ein Informationsblatt zum Thema erstellt.
Laut der Gesellschaft sprechen viele im Internet abrufbare Formulierungsvorschläge von Patientenverfügungen die Möglichkeit einer Organ- oder Gewebespende und insbesondere auch deren mögliche Differenzierung nicht an.
Aufgrund der inhaltlich unvollständigen Formulierungen in den Patientenverfügungen und allgemeiner Informationsdefizite komme dann es häufig zur Ablehnung einer Organ- und Gewebespende – oftmals auch entgegen der Entscheidung der Verstorbenen. weiter ...