Kein Anrecht auf Transplantation im Ausland
KASSEL (dpa). Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf eine Organtransplantation im Ausland, wenn die Transplantation auch in Deutschland möglich ist. Auch wenn der Patient kürzer auf ein Spendeorgan warten müsse, begründe dies keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.