Sozialamt muß Praxisgebühr nicht bezahlen Verfasst am 23. Februar 2004. Veröffentlicht in DO-News NEUSTADT/WEINSTRASSE (dpa). Das Sozialamt muß die Praxisgebühr und die Medikamentenzuzahlung für Sozialhilfeempfänger einem Gerichtsbeschluß zufolge nicht übernehmen. [weiter...] Zurück Weiter