Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Zugang zu einer Erwerbsminderungsrente erleichtert und die Voraussetzungen dafür an die Bedingungen des heutigen Arbeitsmarkts angepasst. Nach einem [im Dezember] verkündeten Urteil (Az: B 13 R 7/18 R) kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch dann bestehen, wenn es wegen zahlreicher „gewöhnlicher“ gesundheitlicher Einschränkungen faktisch keine Tätigkeit mehr gibt, die die betroffene Person ausführen kann. weiter ...
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