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Krankenhäuser dürfen Krankenbeförderung verordnen

Berlin – Krankenhäuser dürfen zukünftig bei der Entlassung von Patienten Krankenbeförderungsleistungen verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte [im Dezember] die Krankentransport-Richtlinie an Änderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) an. Bisher konnte die Leistung nur von Vertragsärzten, -zahnärzten und -psychotherapeuten verschrieben werden.
Zudem wurde vom G-BA heute die bereits geltende Änderung nachvollzogen, wonach bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen eine verordnete Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen automatisch als genehmigt gilt. Die gesetzlichen Regelungen sahen bislang vor, dass Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung – beispielsweise zur Dialyse oder Chemotherapie – generell vorab durch die Krankenkassen genehmigt werden müssen. weiter ...

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