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Medizinische Fußpflege kann für weitere Indikationen verordnet werden

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine jahrelange Diskussion zur Verordnung von Podologie beendet und die medizinische Fußpflege für weitere Indikationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. weiter ...
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