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Diabetisches Fußsyndrom: Kassen sollen ärztliche Zweitmeinung zu Amputationen bezahlen

Berlin – Patienten mit diabetischem Fußsyndrom können sich vor einer Amputation an den unteren Extremitäten künftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin beschlossen. weiter ...

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