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Unabhängige Patientenberatung: Rechnungshof bemängelt Ausschreibungs­verfahren

Berlin – Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) befristet auszuschreiben, hat sich aus Sicht des Bundesrechnungshofes (BRH) nicht bewährt. Das geht aus dem als vertraulich gekennzeichneten BRH-Prüfbericht der UPD hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt. Als Grund gibt der BRH unter anderem eine hohe personelle Fluktuation an. Zudem führe das Vergabemodell zu einem „unwirtschaftlichen Einsatz“ von Fördermitteln. weiter ...
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