Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt die Frage weiter offen, ob Menschen einen Anspruch gegen den Staat auf die Herausgabe von Medikamenten haben, um sich selbst zu töten. Aus formalen Gründen wies die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts [am 30.06.2020] Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom November zurück. weiter ...
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