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SARS-CoV-2: Für infizierte Haustiere gilt künftig eine Meldepflicht

Berlin – Für Haustiere, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, gilt künftig eine Meldepflicht. Der Bundesrat billigte [am 03.07.2020] eine Regierungsverordnung, die eine Meldung über die Tierärzte bei den Veterinärbehörden vorschreibt.
Ziel ist es, eine Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung der Krankheit bei Tieren zu erhalten und weitergehende Erkenntnisse zur Epidemiologie zu gewinnen. weiter ...
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