Berlin – Nachdem im Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen, organisierten Suizidbeihilfe – den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch (StGB) – für nichtig erklärt hatte, entbrennt jetzt mehr und mehr die gesellschaftliche Debatte um gesetzliche Neuregelung. weiter ...