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  • Lebendorganspende verschlechtert allgemeinen Gesundheitszustand nicht

Lebertrans­plantationen: Regeln für Mindestmengen geändert

Berlin – Postmortale Entnahmen von Spenderlebern können künftig nicht mehr auf die Mindestmenge angerechnet werden. Diese Änderung der Mindestmengenregelung für Lebertransplantationen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) [...] beschlossen.
Leber-Entnahmen sind demnach künftig nur noch dann anrechenbar, wenn es sich um Teilentnahmen zur Leber-Lebendspende handelt oder wenn die kranke Leber des Empfängers als selbstständiger Eingriff entnommen wird, ohne sofort in der gleichen Operation eine Spenderleber transplantieren zu können. weiter ...
Hi :)