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Deutscher Ethikrat gegen Schnellschuss bei Neuregelung der Suizidbeihilfe

Berlin – Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits vor fünf Monaten das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen, organisierten Suizidbeihilfe – den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch (StGB) – für nichtig erklärt hatte, sieht Helmut Frister, Direktor des Instituts für Rechtsfragen der Medizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Mitglied des Deutschen Ethikrates, keinen dringenden Handlungsbedarf bezüglich einer gesetzlichen Neuregelung – zumindest nicht im strafrechtlichen Bereich.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet lediglich eine Rückkehr zu der vor 2015 geltenden Rechtslage, nach der die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich straffrei sei“, erläuterte er heute im Rahmen einer Gesprächsreihe zum Thema Suizidbeihilfe, zu der Katrin Helling-Plahr, Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, eingeladen hatte. Zudem habe das Gericht keine Frist für eine Neuregelung gesetzt. weiter ...

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