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COVID-19: Entscheidung über Triage bleibt vorerst Ärzten überlassen

Karlsruhe – Es ist für viele in der Coronapandemie ein Horrorszenario, wenn Ärzte bei Behandlungsengpässen Patienten aufgeben müssen. Staatliche Vorgaben für die Entscheidung zwischen Leben und Tod wird es vorerst aber nicht geben.
Einen Eilantrag mehrerer Kläger mit Behinderungen und Vorerkrankungen wies das Bundesverfassungsgericht (BVErfG) ab, wie heute in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Sie wollten damit die verbindliche Regelung der Triage erzwingen. Ihre Verfassungsbeschwerde ist aber weiter anhängig (Az. 1 BvR 1541/20). weiter ...

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