Berlin – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Suizidbeihilfe, das Ende Februar das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (Paragraf 217 Strafgesetzbuch) für verfassungswidrig erklärt und gekippt hatte, fordert der Palliativmediziner Matthias Thöns nun auch eine Änderung der ärztlichen Berufsordnung. weiter ...
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