[Im Februar] urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das bis dahin geltende Sterbehilfeverbot verfassungswidrig ist. Nun will die Bundesärztekammer das Berufsrecht anpassen. „Die Berufsordnung kann so nicht bleiben“, sagte ihr Präsident Klaus Reinhardt dem „Spiegel“. Man könne nach dem Urteil keine Norm aufrechterhalten, die dem Arzt jede Form von Unterstützung untersage. weiter ...
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