Apotheken verteilen Masken an Risikogruppen

Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 18. November wurde die Grundlage geschaffen, bestimmte Personengruppen mit FFP2-Masken zu versorgen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion haben – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die am 15. Dezember in Kraft getretene Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) enthält Details zur Anspruchsberechtigung und zur Verteilung der Masken, die über Apotheken läuft. Es folgen einige Fragen und Antworten zur Maskenabgabe und Abrechnung. weiter ...
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