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Verfassungsbeschwerde gegen Makelverbot bleibt erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keinen Anlass, sich näher mit dem jüngst in Kraft getretenen Makelverbot für (E-)Rezepte zu befassen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das mit dem Patientendaten-Schutzgesetz eingeführte Verbot hat es nicht zur Entscheidung angenommen. Das klagende Unternehmen hätte zunächst vor den Verwaltungsgerichten klagen müssen. weiter ...
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