Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keinen Anlass, sich näher mit dem jüngst in Kraft getretenen Makelverbot für (E-)Rezepte zu befassen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das mit dem Patientendaten-Schutzgesetz eingeführte Verbot hat es nicht zur Entscheidung angenommen. Das klagende Unternehmen hätte zunächst vor den Verwaltungsgerichten klagen müssen. weiter ...