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Karlsruhe weist Verfassungs­beschwerde von Ehepaar mit Sterbewunsch ab

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde für unzulässig er­klärt, mit der ein älteres, sterbewilliges Ehepaar ein tödliches Arzneimittel einklagen wollte. weiter ...
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