Neue Praxisinformation zur COVID-19-Therapie mit monoklonalen Antikörpern
Berlin – Ärzte können auch in Deutschland bei Patienten mit COVID-19 eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern gegen das Spikeprotein von SARS-CoV-2 erwägen und durchführen.
Die Bereitstellung, den Anspruch sowie die Vergütung dieser in Europa bislang rechtlich nicht zugelassenen Arzneimittel regelt eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, die [...] [Ende April] rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten ist. weiter ...