Seit März vergangenen Jahres gibt es die gesetzliche Grundlage für Wiederholungsrezepte – kommen werden sie wohl erst zum 1. Januar 2022, zusammen mit dem E-Rezept. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat jetzt aber Vorarbeit geleistet und einen Beschluss zur Anpassung seiner Arzneimittel-Richtlinie gefasst. Demnach bleiben Wiederholungsverordnungen bis zu 365 Tage gültig. Ärzt:innen müssen auf den (Teil-)Verordnungen zudem Angaben zum jeweiligen Beginn der Einlösefrist machen. weiter ...
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