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Krankengeld: UPD weist auf Regeln für Kassen zur telefonischen Kontaktaufnahme hin

Bonn – Versicherte, die Krankengeld beziehen, dürfen nur mit ihrer Einwilligung telefonisch von ihrer Krankenkasse kontaktiert werden. Darauf hat die Unabhängige Patientenberatung (UPD) heute anlässlich eines Rund­schreibens des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) von Februar an die bundesun­mittel­baren Krankenkassen hingewiesen. weiter ...
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